Holz entsorgen leicht gemacht
Kategorie: Klima & Umwelt | Keine Kommentare | Von Handwerk CH - Redaktion
Günstig Holz entsorgen und Geld sparen
Beim Abbruch von Altbauten fällt in der Regel viel Altholz an. Von diesem Holz sind der grösste Teil, wie beispielsweise Pfetten, Sparren oder Dachlatten, normalerweise mit Lacken oder Holzschutzmitteln behandelt. Aber auch Spanplatten von Innenverkleidungen sind oftmals mit Laminaten oder Folien beklebt. Dass dieses Altholz nicht im Kamin verfeuert werden darf, sollte eigentlich jedem klar sein. Allerdings wissen die wenigsten, was genau nun mit diesem Holz geschehen muss und wo man es richtig und günstig entsorgen kann.
Wie und wo Holz entsorgen?
Obwohl das oben genannte Holz aus Abbrucharbeiten mengenmässig dem grössten Anteil entspricht, zählt dieses nicht allein zum Altholz. Ein weiterer grosser Anteil stellt auch Holz, das zum Sperrmüll gegeben wird, wie zum Beispiel gebrauchte Möbel, dar. Zudem unterliegen auch Verpackungen aus Holz oder Holzverarbeitungsabfälle der Altholzverordnung und müssen somit vorschriftsmässig entsorgt werden.
Jährlich landen mehr als acht Millionen Tonnen Holz, das nicht mehr gebraucht wird, zum Entsorgen in den Verwertungsanlagen von Altholz. In diesen speziellen Anlagen wird das Altholz meistens durch Verbrennung entsorgt und dient später zum Beispiel zur Stromerzeugung. Als „normaler“ Mieter oder Hausbesitzer braucht man sich um die Anlieferung in dementsprechende Verwertungsanlagen im Grunde nicht zu kümmern. Da in der Regel in einem Haushalt nur einige alte Möbelstücke oder Holzverpackungen anfallen.
Wer jedoch die Sanierung oder den Abbruch eines Gebäudes selbst in die Hand nimmt, muss man sich darüber im Klaren sein, dass lediglich 100 Kilo Altholz in den Abfallcontainer geworfen werden dürfen. Mehr darf man auf diese Weise nicht entsorgen. Sammeln sich mehr als 100 Kilo an, muss bereits ein Schein über die Anlieferung ausgefüllt und die Altholzkategorie sowie die Menge angegeben werden.
Naturbelassenes und nur mechanisch bearbeitetes Holz, das nur leicht mit fremden Stoffen verunreinigt ist, zählt hierbei zur Kategorie A I. Ist das Holz verleimt, beschichtet, lackiert, gestrichen oder anderweitig behandelt, und weist diese Beschichtung keine halogenorganische Verbindungen auf, zählt dieses Altholz zur Kategorie A II. Sind in der Holzbeschichtung allerdings halogenorganische Verbindungen vorhanden, zählt es bereits zur Kategorie A III. Zur Kategorie A IV zählt letztendlich Altholz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde. Altholz, das mit sehr giftigen Stoffen, wie PCB, behandelt wurde, fällt in keine dieser Kategorien. Dieses Holz muss man nach den Bestimmungen der PCB/PCT-Abfallverordnung entsorgen.
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